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Dichtheitskontrolle

(Siehe auch Anhang 2.10 ChemRRV: Punkt 3.4)

Kontrollverfahren

  • Druckprobe entsprechend Stand der Technik
  • Dichtheitskontrolle durch Fachperson (mit Fachbewilligung "Kältemittel")

Häufigkeit der Kontrolle

  • Kontrolle nach jedem Eingriff in Kältekreislauf, nach jeder Reparatur oder Wartung für an Ort gefertigte Anlagen

für an Ort gefertigte Anlagen

  • erste Dichtheitskontrolle 2 Jahre nach IBS
  • weitere Dichtheitskontrollen jährlich für an Ort gefertigte Kompaktanlagen

für werksgefertigte Kompaktanlagen

  • erste Dichtheitskontrolle 6 Jahre nach IBS
  • zweite Dichtheitskontrolle nach weiteren 4 Jahren
  • weitere Dichtheitskontrollen nach weiteren 2 Jahren

Behebung von Undichtheiten

Sofort, falls nicht möglich, spätestens nach 8 Wochen

Hinweis: Die SVK-Richtlinie 1-04-d: Dichtigkeitskontrolle nach ChemRRV: "Mindestanforderungen an die Befähigung des Personals resp. Mindestausstattung der Fachbetriebe" kann nebenstehend heruntergeladen werden.